2022
Der Landrat stimmte am 16. Juni 2022 dem Kredit von 18,8 Millionen Franken zum Bau der Entlastungsstrasse Stans-West mit 39 Ja zu 16 Nein bei zwei Enthaltungen deutlich zu.
2021
Sämtliche Beschwerden gegen die Umfahrungsstrasse sind vom Tisch, jetzt will die Regierung vorwärts machen.
2020
Nach dem Landratsbeschluss vom 25. November 2020 wurde das Ausführungsprojekt (Bauprojekt) mit allen baulichen Details ausgearbeitet. Die Ziele und Randbedingungen des vom Landrat bewilligten generellen Projektes werden im Ausführungsprojekt mit folgenden marginalen Anpassungen aus Verkehrssicherheits- bzw. technischen Gründen umgesetzt:
- Minimale Anpassung Regelquerschnitt
- Minimale Anpassung der Linienführung zwischen Ennetmooserstrasse und Müller Martini
Das Projekt wurde im Landrat mit 34 Ja gegen 12 Nein und 9 Enthaltungen deutlich angenommen.
2016
Am 25. Mai 2016 beschloss der Landrat den Objektkredit von 560'000 Franken für die Planung der Entlastungsstrasse Stans West. Der Kredit wurde bis Ende 2019 befristet, jedoch auf 2022 verlängert.
2015
Mit Datum vom 26. Januar 2015 haben Landrat Markus Walker, Ennetmoos , und Mitunterzeichnende eine Motion
eingereicht mit dem Antrag, die Beschlüsse des Landrates für die Planung und Realisierung der Entlastungsstrasse
Stans West als Kantonsstrasse im Sinne der Strassengesetzgebung vorzubereiten und dem Landrat zu unterbreiten.
Am 15.Oktober 2015 hat der Landrat die Motion Walker gutgeheissen.
2015
Am 13. Januar 2015 wurde die erforderliche Leistungsvereinbarung für das Agglomerationsprogramm Nidwalden der 2.
Generation mit dem Bund durch den Regierungsrat und am 9. Februar 2015 durch das UVEK unterzeichnet.
Entsprechend könnten nun für die bau und finanzreifen A Massnahmen des Agglomerationsprogramms Nidwalden der 2.
Generation Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
2014
Am 11. Juni 2014 verabschiedete der Landrat den revidierten Richtplan. Er strich dabei insbesondere den Entwicklungsschwerpunkt Stans West aus der Vorlage sowie die S Bahnhaltestelle Bitzi . Die von ihm am 17. April 2002 im Richtplan behördenverbindlich festgelegte Linienführung der Umfahrung Stans West änderte er ab. Der Landrat beschloss anstelle der Netzergänzung die Linienführung über die Rotzlochstrasse und den Galgenriedweg (Variante Müller Martini).
In einem Schreiben vom 21. August 2014 antwortete das Bundesamt für Raumentwicklung auf eine entsprechende Frage
nach den Auswirkungen des Landratsentscheids zur Linienführung Stans West: „Die neue Linienführung der Umfahrung
dürfte aller Voraussicht nach (noch) weniger den Wirkungszielen der Agglomerationsprogramme entsprechen“.
2014
Im Prüfbericht des Bundes vom 26. Februar 2014 wurde das Agglomerationsprogramm Nidwalden mit integriertem
Gesamtverkehrskonzept als deutlich verbessertes Programm eingestuft. Insbesondere die nun enthaltene
gesamtkantonale Abstimmung von Siedlung und Verkehr wurde positiv hervorgehoben.
Die Variante Netzergänzung wurde ebenfalls positiv beurteilt, die Realisierung jedoch zeitlich in den B Horizont (ab 2019)
verschoben. Die Zentrumsentlastung sowie die Verstetigung des Verkehrs in Stans mittels der Netzergänzung Stans West
und den dazugehörigen flankierenden Massnahmen, Knotensanierungen und Betriebs und Gestaltungskonzepten
wurden gemäss Prüfbericht denn auch als Stärke des Agglomerationsprogramms gewürdigt.
Entscheidend für die positive Beurteilung durch den Bund waren auch die Verknüpfung der neuen Strasse mit der
zukünftigen Siedlungsentwicklung und die Verknüpfung des neuen Siedlungsgebietes mit dem öffentlichen Verkehr. In
diesem Sinne zeige der ESP Stans West eine gute Abstimmung von Siedlung und Verkehr unter Berücksichtigung aller
Verkehrsmittel und überzeuge aus Sicht der Gestaltung des öffentlichen Raums. Der Bund sah vor, die Netzergänzung
Stans West bzw. die Kosten des Umfahrungsanteils von 60% (40% Erschliessungsverkehr) in einem zukünftigen
Agglomerationsprogramm finanziell mit 40% resp. 1.97 Mio. Franken zu unterstützen.
Mit der vom eidgenössischen Parlament im September 2014 verabschiedeten Botschaft zum Bundesbeschluss über die
Freigabe der Mittel ab 2015 hat der Bund die Massnahmen mit A Priorität sowie die Beitragssätze an die einzelnen
Agglomerationsprogramme festgelegt. Demnach unterstützt der Bund das Ende 2011 eingereichte
Agglomerationsprogramm Nidwalden der 2. Generation mit einem Beitragssatz von 40 Prozent. Entsprechend werden ab
2015 bis 2018 ausgewählte A Massnahmen mit rund 3.53 Mio. Franken mitfinanziert. Für B Massnahmen, eine davon die
Netzergänzung Stans West, mit Umsetzungshorizont 2019 2022 sind 7.7 Mio. Franken vorgesehen.
2011
Das Agglomerationsprogramm der 2. Generation wurde dem Bund am 13. Dezember 2011 eingereicht. Zentrale Bestandteile des Agglomerationsprogramms der 2. Generation sind, in Nachachtung der Kritikpunkte aus dem Agglomerationsprogramm der 1. Generation, die Strassen und Siedlungsprojekte Stans West inkl. S Bahnhaltestelle Bitzi .
2009
Ab 2009 wurde das Agglomerationsprogramm der 2. Generation erarbeitet. In einem Workshopverfahren wurden unter
Mitwirkung sämtlicher Gemeinden die Grundlagen des Agglomerationsprogramms (Zukunftsbild und Massnahmen)
definiert. In einem gesonderten Workshopverfahren im September/Oktober 2010 wurde die Abstimmung von Siedlung und
Verkehr im Gebiet Stans West breit abgestützt erarbeitet. Im Team beteiligt waren die Gemeinden Stans und Ennetmoos ,
kantonale Stellen und namhafte Experten aus der Schweiz. Die Fortsetzung der bisherigen Siedlungsentwicklung von
Stans nach Westen wurde mit zukünftig reduziertem Wachstum bis 2030 hochgerechnet und als
Entwicklungsschwerpunkt Stans West neu aufgenommen. Die breit abgestützte Abstimmung von Siedlung und Verkehr
ergab als Bestvariante für die Umfahrung Stans West die Variante Netzergänzung (halbtiefe Verbindung vom Kreisel Bitzi
zur Ennetmooserstrasse ). Neben einer maximalen Entlastung der Stansstaderstrasse nimmt diese Strecke zum
Umfahrungsverkehr etwa gleichviel Erschliessungsverkehr auf und weist somit ein gutes Kosten Nutzen Verhältnis auf.
Sie quert zudem die Wohngebiete auf kürzester Distanz und ermöglicht eine optimale Abstimmung von Siedlung, Verkehr
und Landschaft bezüglich aller Verkehrsträger. Sämtliche Teilschritte der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms und
Massnahmenvorschläge wurden von den Gemeinderäten von Stans und Ennetmoos im positiven Sinne verabschiedet.
2008
Das Bundesamt für Raumentwicklung taxierte im Prüfbericht vom 12. Dezember 2008 das Agglomerationsprogramm
Stans als knapp ungenügend. Im Bereich Stans West wurde bemängelt, dass die Abstimmung von Siedlung und Verkehr
fehlte. Die geschätzten Kosten für die Netzergänzung von rund 9 Mio. Franken lagen bei der Bewertung im Verhältnis
zum Umlagerungseffekt von 30% knapp zu hoch. Das Bundesamt für Raumentwicklung hielt zudem fest, dass eine
entscheidende Verbesserung des Kosten Nutzen Verhältnisses und damit eine Mitfinanzierung des Bundes möglich sei,
wenn im Rahmen der Weiterentwicklung des Agglomerationsprogramms eine Abstimmung von Siedlung und Verkehr im
Gebiet Stans West erfolge. Dazu gehöre auch die Ausarbeitung von flankierenden Massnahmen zur Sicherung einer
genügend grossen Entlastungswirkung im Zentrum von Stans. Für eine positive Beurteilung der S Bahnhaltestelle Bitzi
war der Siedlungsraum im Einzugsgebiet zu klein. Die Zweckmässigkeit der Haltestelle wäre aus Sicht Bund dann
gegebenen, wenn im Gebiet Stans West eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung mit angemessener Dichte gefördert und
eine entsprechende Planung vorliegen würde.
2008
Die Gemeinde Stans genehmigte einen Anbau der Müller Martini AG, welcher den Raum zwischen Industriegebäude und Geleiseabstand von 11.70 m auf 7.90 m reduzierte. Das Tiefbauamt wies im Vorfeld
der Genehmigung die Gemeinde darauf hin, dass mit einer Bewilligung des geplanten Anbaus die Variante 4 Müller Martini faktisch verunmöglicht würde. Sowohl im kantonalen Richtplan als auch im
Verkehrsrichtplan der Gemeinde war jedoch die Variante Netzergänzung behördenverbindlich festgelegt.
Der Anbau wurde in der Folge bewilligt und ist heute realisiert.
2007
Im Rahmen der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms der 1. Generation nahmen die Gemeinde Stans und der
Kanton für die Umfahrung Stans West gemeinsam eine breite Variantenprüfung mit 11 Varianten vor. Als neue
Randbedingung wurde ein Bahnhof Bitzi einbezogen, da damit die ÖV Anbindung der sich nach Westen ausdehnenden
Siedlung wesentlich verbessert werden konnte. Die Evaluation ergab als Bestvariante die Variante C1 ‚Obere Bitzi
Tieflage‘, d.h. die direkte Verbindung vom Länderpark zur Ennetmooserstrasse (Netzergänzung).
2004
Die Migros plante mit der Erweiterung des Länderparks eine neue Erschliessung auf der Westseite. Diese wurde in
Absprache mit der Gemeinde und dem Kanton so gestaltet, dass damit zugleich die erste Etappe der Umfahrung Stans
West realisiert war. Im Februar 2004 wurde der Bebauungsplan Migros Länderpark an der Urnenabstimmung genehmigt.
2002
Am 17. April 2002 legte der Landrat im Richtplan die Linienführung der Umfahrung Stans West, als direkte Verbindung ab
dem A2 Kreisel entlang der Westseite des Länderparks mit Unterquerung der LSE zur Ennetmooserstrasse fest (später
als Netzergänzung bezeichnet). Er beauftragte die Gemeinde, diese Linienführung in der Nutzungsplanung zu sichern
und sie mit der Erschliessung des Migros Länderparks zu koordinieren.
2000
Der Landrat strich den Planungskredit für die Umfahrung Stans West aus dem Budget. Durch den Wegfall der
Bundessubventionen fehlte dem Kanton die Grundlage, um einen finanziellen Beitrag zu leisten. Der Gemeinde wurde
das Ausbauprojekt zur Ausarbeitung auferlegt. Aus finanziellen Gründen wurde das Projekt jedoch sistiert.
1999
Vom beauftragten Ingenieurbüro Ammann wurde deshalb ein Variantenvergleich erstellt. Auf Bundesebene zeichnete sich
ab, dass über die bisherigen Subventionen kein Beitrag mehr zu erhalten war. Der Bund riet Nidwalden, auf die
kommenden Agglomerationsprogramme zu warten, in welche die bisherigen Subventionen einfliessen würden. Am 21.
Juni 1999 entschied der Gemeinderat Stans, die Variante 4 Müller Martini nicht mehr weiter zu verfolgen.
1998
Aufgrund der Widerstände der Grundeigentümer wurde in Ergänzung zur Variante 3 ( Bitzi ) eine weitere Variante 4 (Müller
Martini) in die Planung einbezogen. Im März 1998 entschieden die Baukommission und der Gemeinderat, vorerst mit der
Variante 4 weiter zu fahren. Bei der Ausarbeitung der Variante 4 erhob die Firma Müller Martini den Einwand, dass die
Anlieferung mit dieser Umfahrung Stans West nicht mehr möglich sei, und forderte eine Ersatzlösung für die Anlieferung.
Die Planung der Ersatzlösung ergab Zusatzkosten von über 1 Mio. Franken. Damit erhöhten sich die Kosten der Variante
Müller Martini auf über 6.2 Mio. Franken. Die Variante 3 kostete im Vergleich 6.8 Mio. Franken. Die
Verkehrsabschätzungen zeigten zudem, dass die Variante 4 für die Stansstaderstrasse nur rund 13% Entlastung bringen
würde. Dies ergab sich, weil die Distanz (Ennetmooserstrasse A2) bei Variante 4 doppelt so lang wie bei Variante 3 und
damit gegenüber der bestehenden Fahrt über den Karliplatz etwa gleich lang war. Die Fahrten von Ennetmoos nach
Stans (Länderpark, Bahnhof, Zentrum, Breiten) über den Karliplatz waren alle kürzer als über Müller Martini. Das
Verkehrsaufkommen Ennetmoos Stans war zu diesem Zeitpunkt zudem doppelt so gross wie von Ennetmoos zur A2.
1995
Nach Entscheiden der Baukommission und des Gemeinderates Stans sollte die Umfahrung Stans West geplant werden.
Die Finanzierung sah folgenden Kostenteiler vor: Bund 40% Kanton 30% Gemeinde Stans 30 %. Dieser Kostenteiler
basierte auf der Absprache, dass der Kanton die Gemeinde verpflichten würde, die Umfahrung im Sinne von Art. 20 Abs.
3 des Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz, StrG ; NG 622.1) zu erstellen, womit er selbst
aufgrund des Strassengesetzes (Art. 77 Abs. 3) verpflichtet ist, 50% der Kosten zu tragen. Die Projektleitung übernahm
das Kantonsingenieurbüro.
1993
Nach einer Variantenplanung wurde die Umfahrung Stans West in den kommunalen Richtplan aufgenommen. Als
Linienführung wurde die Verbindung von der A2 zur Ennetmooserstrasse mit Unterquerung der LSE festgelegt. Mit der
Genehmigung des Richtplanes an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung 1993 brachte das Stanser Stimmvolk
zum Ausdruck, dass die Umfahrung Stans West erstellt werden soll, um eine massgebende Entlastung des Zentrums von
Stans vom Durchgangsverkehr zu erreichen. Die Gemeinde Stans und die Baudirektion arbeiteten verschiedene
Varianten aus und entschieden, die Variante 3 weiterzuverfolgen (Ausfahrt A2 entlang Länderpark durch Wohngebiet
Bitzi Unterführung LSE Ennetmooserstrasse ; entspricht Vorschlag Netzergänzung).
1979
Das erste Projekt für eine Umfahrung Stans West wurde unter Leitung der Baukommission Stans ausgearbeitet. Dieses
Projekt wurde 1979 an der Landsgemeinde abgelehnt. Massgebend für den ablehnenden Entscheid waren die
Befürchtungen, die Umfahrung Stans West werde die Funktion der damals fehlenden Nationalstrassenverbindung A2/A8
übernehmen. Mit den zwischenzeitlich eröffneten Tunnels A8/A2 und dem Verbindungstunnel A8/A2 sind diese Argumente
hinfällig geworden.